Anfrage
Leave Your Message
Spezifische Klassifizierung von Rollstuhlzäunen
Branchennachrichten
Nachrichtenkategorien
Ausgewählte Nachrichten

Spezifische Klassifizierung von Rollstuhlzäunen

11.10.2019

Jeder, der einen Rollstuhl benutzt, kann an Rollstuhlfechtwettkämpfen teilnehmen, darunter auch Amputierte, Querschnittsgelähmte und Athleten mit Zerebralparese. Seit den Paralympischen Spielen 1988 in Seoul wird ein neues Klassifizierungssystem für Rollstuhlfechter angewendet. Bei der Rollstuhlfecht-Europameisterschaft 1987 in Glasgow schlug die Deutsche Rita Strom erstmals ein neues Klassifizierungssystem vor, das sie später teilweise überarbeitete und schließlich bei den Paralympischen Spielen in Seoul einführte. Dieses neue funktionelle Wertungssystem berücksichtigt verschiedene Einflussfaktoren umfassend, sodass Athleten mit unterschiedlichen Behinderungen (Amputation, Kinderlähmung, Zerebralparese, Querschnittslähmung) gemeinsam an Wettkämpfen teilnehmen können.

Nach Abschluss der Analyse, Bewertung und Funktionsprüfung sollte die funktionelle Einstufung nach folgenden Kriterien erfolgen:

Grad 1A – Betroffene Schwertkämpfer sind im Umgang mit dem Schwert eingeschränkt und können im Sitzen das Gleichgewicht nicht halten. Fehlt die nötige Spannung im Ellbogen, um die Schwerkraft effektiv zu überwinden, bleibt keine Restfunktion der Hand erhalten, sodass das Schwert nicht mit einem Verband an der Hand fixiert werden kann. Das Funktionsniveau entspricht in etwa dem des ursprünglichen ISMGF-Grades 1A, der einer Rückenmarksverletzung zwischen Grad C5 und C6 entspricht.

Stufe 1B – Athleten können ihr Gleichgewicht nicht halten, Schwertkämpfer stoßen auf Hindernisse. Die Ellenbogenstreckung ist möglich, die Finger jedoch unbeweglich. Das Schwert muss mit einem Verband an der Hand fixiert werden. Diese Stufe entspricht höheren Stufen der Halswirbelsäule (C7/C8) bei vollständiger oder unvollständiger Lähmung.

Stufe 2 – Die Athleten weisen eine mäßige Sitzhaltung und ein mäßiges Gleichgewichtsvermögen auf, und das Fechten ist normal. D1–D9 entspricht einer Paraplegie (Gesamtpunktzahl aus Funktionstest 1 und Funktionstest 2 beträgt maximal 4 Punkte) oder einer inkompletten Lähmung (der Fechter weist die geringste Barriere und eine gute Sitzhaltung auf).

Stufe 3 – Athleten verfügen über ein gutes Sitzgleichgewicht, benötigen jedoch keine Beinunterstützung; Schwertkämpfer sind unauffällig. Beispiel: Querschnittslähmung D10 bis L2 (ideale Ergebnisse in Funktionstest 1 und Funktionstest 2: Punktzahl zwischen 5 und 9). Athleten mit Amputationen oberhalb des Knies (wenige Stümpfe), inkompletten Verletzungen oberhalb D10 oder ähnlichen Behinderungen können ebenfalls dieser Stufe zugeordnet werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Beine ihnen beim Halten des Sitzgleichgewichts helfen können.

Stufe 4 – Die Athleten verfügen über ein gutes Sitzgleichgewicht, eine gute Beinstabilität und normale Fechtfähigkeiten. Beispiele hierfür sind Verletzungen unterhalb von L4 oder ähnliche Beeinträchtigungen (Test 3 und 4 erzielten die niedrigste Punktzahl, 5).

Minimale Verletzung – Die Behinderung der unteren Extremität entspricht einer Amputation des unteren Knies.

Wenn Athleten aufgrund einer Hirnverletzung beeinträchtigt sind oder andere Zweifel bestehen, sollten Fechtaktivitäten beobachtet werden, um die Bewertung abzuschließen. Für die Athleten ist die persönliche Teilnahme am Bewertungsprozess von größter Bedeutung. Daher hat der Bewertungsausschuss im Rahmen seiner Aufgaben Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise die Unterschrift der Athleten zur Bestätigung der Bewertungsergebnisse.

Bewertung: Nach dem Grad des Leistungsverlusts werden die Athleten in die Kategorien A und B eingeteilt.

Stufe A: Stufe 3 und höher

Note B: Klasse 2, Klasse 1A und höher

Aus dem Netzwerk