Transportieren Sie einen Rollstuhl für den Versand
1) Transport eines manuellen Rollstuhls
a. Der manuelle Rollstuhl muss als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
b. Der von kranken und behinderten Passagieren benutzte Rollstuhl kann kostenlos befördert werden und ist nicht in der Freigepäckmenge enthalten.
c. Passagiere, die im Voraus vereinbaren, beim Einsteigen ihre eigenen Rollstühle zu benutzen (z. B. Gruppen von Rollstuhlfahrern), erhalten ihre Rollstühle beim Einsteigen am Gate.
2) Transport des Elektrorollstuhls
a. Ein elektrischer Rollstuhl sollte als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
b. Der elektrische Rollstuhl, der bei der Reise kranker und behinderter Passagiere verwendet wird, kann kostenlos befördert werden und zählt nicht zur Freigepäckmenge.
c. Bei der Versendung des Elektrorollstuhls muss die Verpackung folgende Anforderungen erfüllen:
(1) Bei Rollstühlen, die mit einer auslaufsicheren Batterie ausgestattet sind, müssen die Batteriepole so beschaffen sein, dass ein Kurzschluss verhindert wird, und die Batterie muss fest im Rollstuhl installiert sein.
(2) Bei Rollstühlen mit nicht auslaufsicheren Batterien müssen diese entfernt werden. Rollstühle können als ungebundenes aufgegebenes Gepäck befördert werden. Die entladenen Batterien müssen für den Transport in folgenden festen, dichten Verpackungen verpackt sein: Diese Verpackungen müssen dicht verschlossen sein, ein Auslaufen der Batteriesäure verhindern und auf geeignete Weise, z. B. mit Gurten, Befestigungsklammern oder Halterungen, auf dem Containerboden oder im Frachtraum (nicht durch andere Güter oder Gepäckstücke gestützt) fixiert werden.
Die Batterie muss vor Kurzschluss geschützt und senkrecht in der Verpackung fixiert werden. Der umgebende Bereich sollte mit geeignetem Adsorptionsmaterial ausgefüllt werden, damit dieses die gesamte aus der Batterie austretende Flüssigkeit aufnehmen kann.
Diese Pakete müssen mit „Batterie, nass, Rollstuhl“ oder „Batterie, nass, mit Mobilitätshilfe“ gekennzeichnet sein. Zusätzlich sind der Hinweis „Ätzgefahr“ und ein Warnhinweis für die Oberseite der Verpackung anzubringen.
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